AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fotostudio blende auf


1. Allgemeines

  1. Die aufgeführten AGB gelten für alle bei Fotostudio blende auf
    GbR erteilten Aufträge. Wenn ihnen nicht umgehend
    widersprochen wird, gelten sie als vereinbart.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Fotostudio blende
    auf GbR hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
    Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
    (digitale Negative, Papierbilder, usw.)
  3. Der Kunde bestätigt bei der Herstellung von Lichtbildern, dass er
    und insbesondere die zu porträtierende Person das 18. Lebensjahr
    vollendet haben. Soweit dies nicht der Fall ist, muss jeweils die
    schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt
    werden.
  4. Für eine Terminreservierung ausserhalb der genannten
    Öffnungszeiten der Fotostudio blende auf GbR kann eine
    Anzahlung in Höhe von 20 € fällig werden. Diese dient lediglich
    dafür, dass das Fotostudio verbindlich reserviert wird. Die
    Anzahlung wird nach dem Fotoshooting ausgezahlt oder
    entsprechend verrechnet. Wird der Termin 48h vor Beginn
    storniert, wird die Anzahlung in voller Höhe binnen 10 Werktagen
    erstattet. Andernfalls behalten wir uns das Recht ein, die
    Anzahlung einzubehalten, um entstandene Kosten davon zu
    decken. Sollte der Termin verschoben werden, behalten wir
    ebenfalls die Anzahlung ein.

2. Urheberrecht

  1. Fotostudio blende auf GbR steht das Urheberrecht an den
    Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die von Fotostudio blende auf GbR hergestellten Lichtbilder sind
    grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers
    bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist –
    sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils
    nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
    Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
    Honorars an Fotostudio blende auf GbR an den Auftraggeber
    über.
  5. Der Besteller eines Bildes i.S. § 60 UrhG hat kein Recht, das
    Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
    entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60
    UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Fotostudio blende auf
    GbR, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als
    Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des
    Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografinnen zum
    Schadensersatz.
  7. Die Negative verbleiben bei Fotostudio blende auf GbR. Eine
    Herausgabe der Negative/Roh Daten an den Auftraggeber
    widerspricht unserer Arbeitsweise.
  8. Fotostudio blende auf GbR gibt ausschliesslich fertige, das heisst
    bearbeitete Fotos an den Kunden raus.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Anzahlung

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als
    Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
    Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten,
    Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom
    Auftraggeber zu tragen.
  2. Für die Dokumentation von Hochzeiten ist einen Anzahlung in
    Höhe von 200,-€ bei Vertragsunterzeichnung zu zahlen.
  3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu
    zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
    Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach
    Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
    Zahlungsaufforderung begleicht. Fotostudio blende auf GbR bleibt
    vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit
    zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt
    herbeizuführen.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die
    gelieferten Lichtbilder Eigentum von Fotostudio blende auf GbR –
    sofern nichts anderes Vereinbart wurde.
  5. Hat der Auftraggeber Fotostudio blende auf GbR keine
    ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder
    gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie
    der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht
    der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
    Änderungen, so hat er ggf. die Mehrkosten zu tragen. Fotostudio
    blende auf GbR behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene
    Arbeiten.

4. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
    Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen,
    haftet Fotostudio blende auf GbR für sich und seine
    Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie
    haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
    Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
    wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen
    durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für
    Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,
    Layouts, Negativen oder Daten haftet Fotostudio blende auf GbR –
    wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und
    grober Fahrlässigkeit.
  2. Fotostudio blende auf GbR verwahrt die bearbeiteten Fotos
    sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr
    aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des
    Auftrags zu vernichten. Für Passbilder und Bewerbungsfotos
    gelten kürzere Aufbewahrungszeiten.
  3. Fotostudio blende auf GbR haftet für Lichtbeständigkeit und
    Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der
    Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen
    erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der
    Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die
    Rücksendung erfolgt.

5. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Fotostudio blende
    auf GbR übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
    Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung
    der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
    und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung
    dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Veröffentlichungen von Lichtbildern auf Webseite, Instagram,
    Facebook, Studiointernen Möglichkeiten (Bilderrahmen,
    Schaufenster, usw) treten ausschliesslich mit dem schriftlichen
    Einverständnis des Auftraggeber in Kraft. Einschränkungen der
    Datennutzung ist laut dem dazugehörigen Vertrag möglich. Ein
    Widerruf von diesem Vertrag ist jederzeit möglich. Fotostudio
    blende auf GbR behält sich vor, die dadurch entstandenen Rabatte
    oder Vergünstigungen wieder einzuholen.
  3. Die aufgelisteten Preise auf der Webseite stehen Fotostudio
    blende auf GbR unter Vorbehalt und können jederzeit angepasst
    und geändert werden.

6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur
    Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder
    innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit
    vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden.
    Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Fotostudio blende
    auf GbR, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu
    vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. Überlässt Fotostudio blende auf GbR dem Auftraggeber Bilder aus
    seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten
    Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber,
    die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung
    zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung
    in Verzug, kann Fotostudio blende auf GbR eine
    Blockierungsgebühr von 5 (in Worten: fünf) Euro pro Tag und Bild
    verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein
    Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale.
  3. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine
    weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann Fotostudio
    blende auf GbR Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz
    beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes
    Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat,
    sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht
    entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die
    Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Fotostudio blende auf
    GbR vorbehalten.
  4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus
    Gründen, die Fotostudio blende auf GbR nicht zu vertreten hat,
    wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des
    Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,
    entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Fotostudio
    blende auf GbR auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
    Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Fotostudio
    blende auf GbR kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder
    Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Fotostudio blende auf GbR auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  5. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie
    ausdrücklich von Fotostudio blende auf GbR bestätigt worden
    sind. Fotostudio blende auf GbR Fotostudio blende auf GbR
    versucht angegebene Wartezeiten auf fertige Aufträge
    einzuhalten. Wir behalten uns vor, dass durch äusserliche
    Einflüsse (Krankheit, erhöhte Auftragslage usw.) die
    Bearbeitungszeit zu verlängern.
  6. Rückerstattung der Anzahlung: Wird ein Auftrag für eine
    Hochzeitsdokumentation aus Gründen, die nicht von Fotostudio
    blende auf GbR verantwortet wurden storniert, so wird die
    geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet.
  7. Ausfallhonorar: Wird ein Auftrag für eine
    Hochzeitsdokumentation aus Gründen, die nicht von Fotostudio
    blende auf GbR verantwortet wurden, – mehr als 4 Wochen vor
    dem vereinbarten Termin storniert, so ist ein Ausfallhonorar in
    Höhe der vertraglichen Anzahlung von 200,-€ zu zahlen. –
    weniger als 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin storniert, so
    ist ein Ausfallhonorar in Höhe der vertraglichen Anzahlung von
    200,-€ zu zahlen.

7. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
    Auftraggebers können gespeichert werden. Fotostudio blende auf
    GbR verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
    gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

8. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der
    Lichtbilder von Fotostudio blende auf GbR auf Datenträgern aller
    Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotostudio
    blende auf GbR.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht
    zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht
    ausdrücklich übertragen wurde.

9. Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von Fotostudio blende auf
    GbR und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital,
    bedarf der vorherigen Zustimmung von Fotostudio blende auf
    GbR. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige
    elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [Fba] zu
    kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der
    Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Fotostudio blende
    auf GbR digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name
    „Fotostudio blende auf GbR“ mit den Bilddaten elektronisch
    verknüpft wird.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung
    so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei
    jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von
    Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe,
    erhalten bleibt und Fotostudio blende auf GbR als Urheber der
    Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Fotostudio blende auf GbR bearbeitet keine fremden Lichtbilder.

10. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern von Fotostudio blende auf
    GbR im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in
    elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch
    des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen
    Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung
    zwischen Fotostudio blende auf GbR und dem Auftraggeber
    gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in
    Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen
    Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und
    Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen
    Zustimmung von Fotostudio blende auf GbR.
  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen,
    die Fotostudio blende auf GbR auf elektronischem Wege
    hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
    von Fotostudio blende auf GbR.
  4. Fotostudio blende auf GbR ist nicht verpflichtet, Datenträger,
    Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn
    dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wünscht der Auftraggeber, dass Fotostudio blende auf GbR ihm
    Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu
    vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  6. Hat Fotostudio blende auf GbR dem Auftraggeber Datenträger,
    Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
    vorheriger Einwilligung von Fotostudio blende auf GbR verändert
    werden.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und
    Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und
    Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

11. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
    ist der Sitz von Fotostudio blende auf GbR, wenn der
    Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien
    Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein
    öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz
    von Fotostudio blende auf GbR als Gerichtsstand vereinbart.