Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fotostudio blende auf
1. Allgemeines
- Die aufgeführten AGB gelten für alle bei Fotostudio blende auf
GbR erteilten Aufträge. Wenn ihnen nicht umgehend
widersprochen wird, gelten sie als vereinbart. - „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Fotostudio blende
auf GbR hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(digitale Negative, Papierbilder, usw.) - Der Kunde bestätigt bei der Herstellung von Lichtbildern, dass er
und insbesondere die zu porträtierende Person das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Soweit dies nicht der Fall ist, muss jeweils die
schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt
werden. - Für eine Terminreservierung ausserhalb der genannten
Öffnungszeiten der Fotostudio blende auf GbR kann eine
Anzahlung in Höhe von 20 € fällig werden. Diese dient lediglich
dafür, dass das Fotostudio verbindlich reserviert wird. Die
Anzahlung wird nach dem Fotoshooting ausgezahlt oder
entsprechend verrechnet. Wird der Termin 48h vor Beginn
storniert, wird die Anzahlung in voller Höhe binnen 10 Werktagen
erstattet. Andernfalls behalten wir uns das Recht ein, die
Anzahlung einzubehalten, um entstandene Kosten davon zu
decken. Sollte der Termin verschoben werden, behalten wir
ebenfalls die Anzahlung ein.
2. Urheberrecht
- Fotostudio blende auf GbR steht das Urheberrecht an den
Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. - Die von Fotostudio blende auf GbR hergestellten Lichtbilder sind
grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers
bestimmt. - Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist –
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung. - Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
Honorars an Fotostudio blende auf GbR an den Auftraggeber
über. - Der Besteller eines Bildes i.S. § 60 UrhG hat kein Recht, das
Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60
UrhG wird ausdrücklich abbedungen. - Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Fotostudio blende auf
GbR, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als
Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des
Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografinnen zum
Schadensersatz. - Die Negative verbleiben bei Fotostudio blende auf GbR. Eine
Herausgabe der Negative/Roh Daten an den Auftraggeber
widerspricht unserer Arbeitsweise. - Fotostudio blende auf GbR gibt ausschliesslich fertige, das heisst
bearbeitete Fotos an den Kunden raus.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Anzahlung
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als
Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten,
Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom
Auftraggeber zu tragen. - Für die Dokumentation von Hochzeiten ist einen Anzahlung in
Höhe von 200,-€ bei Vertragsunterzeichnung zu zahlen. - Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu
zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach
Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Fotostudio blende auf GbR bleibt
vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit
zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt
herbeizuführen. - Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die
gelieferten Lichtbilder Eigentum von Fotostudio blende auf GbR –
sofern nichts anderes Vereinbart wurde. - Hat der Auftraggeber Fotostudio blende auf GbR keine
ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder
gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie
der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht
der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er ggf. die Mehrkosten zu tragen. Fotostudio
blende auf GbR behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
4. Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen,
haftet Fotostudio blende auf GbR für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie
haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen
durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für
Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,
Layouts, Negativen oder Daten haftet Fotostudio blende auf GbR –
wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. - Fotostudio blende auf GbR verwahrt die bearbeiteten Fotos
sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr
aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des
Auftrags zu vernichten. Für Passbilder und Bewerbungsfotos
gelten kürzere Aufbewahrungszeiten. - Fotostudio blende auf GbR haftet für Lichtbeständigkeit und
Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. - Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der
Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die
Rücksendung erfolgt.
5. Nebenpflichten
- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Fotostudio blende
auf GbR übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung
der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung
dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. - Veröffentlichungen von Lichtbildern auf Webseite, Instagram,
Facebook, Studiointernen Möglichkeiten (Bilderrahmen,
Schaufenster, usw) treten ausschliesslich mit dem schriftlichen
Einverständnis des Auftraggeber in Kraft. Einschränkungen der
Datennutzung ist laut dem dazugehörigen Vertrag möglich. Ein
Widerruf von diesem Vertrag ist jederzeit möglich. Fotostudio
blende auf GbR behält sich vor, die dadurch entstandenen Rabatte
oder Vergünstigungen wieder einzuholen. - Die aufgelisteten Preise auf der Webseite stehen Fotostudio
blende auf GbR unter Vorbehalt und können jederzeit angepasst
und geändert werden.
6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur
Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder
innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit
vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden.
Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Fotostudio blende
auf GbR, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu
vertreten hat, Bezahlung verlangen. - Überlässt Fotostudio blende auf GbR dem Auftraggeber Bilder aus
seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten
Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber,
die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung
zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung
in Verzug, kann Fotostudio blende auf GbR eine
Blockierungsgebühr von 5 (in Worten: fünf) Euro pro Tag und Bild
verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein
Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. - Bei Verlust oder Beschädigung, die eine
weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann Fotostudio
blende auf GbR Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz
beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes
Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat,
sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht
entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Fotostudio blende auf
GbR vorbehalten. - Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus
Gründen, die Fotostudio blende auf GbR nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des
Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,
entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Fotostudio
blende auf GbR auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Fotostudio
blende auf GbR kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder
Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Fotostudio blende auf GbR auch Schadensersatzansprüche geltend machen. - Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie
ausdrücklich von Fotostudio blende auf GbR bestätigt worden
sind. Fotostudio blende auf GbR Fotostudio blende auf GbR
versucht angegebene Wartezeiten auf fertige Aufträge
einzuhalten. Wir behalten uns vor, dass durch äusserliche
Einflüsse (Krankheit, erhöhte Auftragslage usw.) die
Bearbeitungszeit zu verlängern. - Rückerstattung der Anzahlung: Wird ein Auftrag für eine
Hochzeitsdokumentation aus Gründen, die nicht von Fotostudio
blende auf GbR verantwortet wurden storniert, so wird die
geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet. - Ausfallhonorar: Wird ein Auftrag für eine
Hochzeitsdokumentation aus Gründen, die nicht von Fotostudio
blende auf GbR verantwortet wurden, – mehr als 4 Wochen vor
dem vereinbarten Termin storniert, so ist ein Ausfallhonorar in
Höhe der vertraglichen Anzahlung von 200,-€ zu zahlen. –
weniger als 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin storniert, so
ist ein Ausfallhonorar in Höhe der vertraglichen Anzahlung von
200,-€ zu zahlen.
7. Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
Auftraggebers können gespeichert werden. Fotostudio blende auf
GbR verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der
Lichtbilder von Fotostudio blende auf GbR auf Datenträgern aller
Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotostudio
blende auf GbR. - Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht
zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht
ausdrücklich übertragen wurde.
9. Bildbearbeitung
- Die Bearbeitung von Lichtbildern von Fotostudio blende auf
GbR und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital,
bedarf der vorherigen Zustimmung von Fotostudio blende auf
GbR. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige
elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [Fba] zu
kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der
Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. - Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Fotostudio blende
auf GbR digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name
„Fotostudio blende auf GbR“ mit den Bilddaten elektronisch
verknüpft wird. - Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung
so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei
jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von
Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe,
erhalten bleibt und Fotostudio blende auf GbR als Urheber der
Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. - Fotostudio blende auf GbR bearbeitet keine fremden Lichtbilder.
10. Nutzung und Verbreitung
- Die Verbreitung von Lichtbildern von Fotostudio blende auf
GbR im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in
elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch
des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen
Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung
zwischen Fotostudio blende auf GbR und dem Auftraggeber
gestattet. - Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in
Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und
Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von Fotostudio blende auf GbR. - Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen,
die Fotostudio blende auf GbR auf elektronischem Wege
hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
von Fotostudio blende auf GbR. - Fotostudio blende auf GbR ist nicht verpflichtet, Datenträger,
Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn
dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. - Wünscht der Auftraggeber, dass Fotostudio blende auf GbR ihm
Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu
vereinbaren und gesondert zu vergüten. - Hat Fotostudio blende auf GbR dem Auftraggeber Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Einwilligung von Fotostudio blende auf GbR verändert
werden. - Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und
Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und
Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
11. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist der Sitz von Fotostudio blende auf GbR, wenn der
Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz
von Fotostudio blende auf GbR als Gerichtsstand vereinbart.